Aussuchen, Kaufen, Anschließen … so einfach sieht der Weg zum Ofen und Holzherd nur auf den ersten Blick aus. Denn beim Ofenkauf gibt es viele gesetzliche Bestimmungen zu beachten:
- Sicherheitsbestimmungen für Anschluss und Aufstellung
- Deutschlandweite Gesetze und regionale Verbrennungsverbote
Der wichtigste Ansprechpartner: Ihr Schornsteinfeger
An einer Person führt beim Kauf kein Weg vorbei: Am Kaminkehrer. Daher sollten Sie bereits
vor dem Kauf ein Gespräch mit ihm führen. Er gibt Ihnen wichtige Hinweise:
- Zu aktuellen Gesetzen in Ihrer Region
- Zu den wichtigen Sicherheitsbestimmung
- Messung und Beurteilung Ihres Kamins
Für das persönliche Gespräch drucken Sie sich am besten bereits vorab das technische Datenblatt zum Ofen aus.
Sie können sich aber bereits vorab über die wichtigsten Vorschriften informieren
. Wir verschaffen Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.*
Der Schornstein ist maßgeblich für einen einwandfreien Betrieb Ihres Ofens. Er muss bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen und
vom Schornsteinfeger freigegeben sein.
Der Kamin muss
mindestens 4m Höhe aufweisen.
Sollen mehrere Öfen angeschlossen werden, sind sogar 5 m erforderlich. Ist am Kamin eine Zentralheizung mit Gebläseunterstützung angeschlossen, darf kein Holzofen oder Holzherd angeschlossen werden.
Aber: Die Höhe alleine sagt nichts über den dort herrschenden Förderdruck aus. Der Förderdruck ist entscheidend für den einwandfreien Betrieb Ihres Ofens.
Der
notwendige Förderdruck unterscheidet sich von Ofen zu Ofen. Die meisten Öfen und Holzherde benötigen 12 Pascal. Ob Ihr Kamin diesen Förderdruck aufweist, sollte vor dem Kauf
durch den Schornsteinfeger kontrolliert werden.
Vor der Installation muss zusätzlich eine
Schornsteinberechnung nach EN13384 erfolgen. Die Schornsteinberechnung erfolgt durch Ihren Kaminkehrer oder Kaminbauer.
Für die Schornstein-Querschnittsberechnung werden die so genannten Abgastrippelwerte benötigt:
- Notwendiger Förderdruck
- Abgastemperatur
- Abgasmassenstrom
Sie finden diese Angaben auf den technischen Datenblättern oder den Bedienungsanleitungen.
Wenn Sie in Ihrem Haus eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage betreiben, brauchen Sie entweder einen raumluftunabhängigen Ofen oder installieren eine Drucküberwachung. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt DIBT-Prüfung.
Ist in Ihrer Küche eine Dunstabzugshaube mit Abluft ist die kostengünstigste Lösung ein Fenster-Kontakt-Schalter. Maßnahmen müssen Sie aber nur ergreifen, wenn der der Ofen im gleichen Raum steht.
Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf über gesetzliche Regelungen bei Ihnen vor Ort.
Grundsätzlich gilt in Deutschland seit dem 1.1.2015 die zweite Stufe der 1.Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV. Alle Kamin-, Werkstatt-, Pelletöfen und Holzherde müssen die dort festgesetzten Grenzwerte einhalten. Nur dann ist ein Neuanschluss möglich. Gerade beim Gebrauchtofen-Kauf besteht die Gefahr, dass das Schnäppchen nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
In Österreich gilt die 15aB-Vg, in der Schweiz die LRV. Auch sie legen entsprechende Grenzwerte für Kaminöfen fest. Alle wichtigen Details zur rechtlichen Situation haben wir ausführlich in einem eigenen
Kapitel (Rechtliches zur BimSchV) behandelt.
Quelle: WAMSLER
Haus- und Küchentechnik GmbH | www.wamsler.eu